Immobilienbewertung

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Immobilienbewertung - Verkehrswertermittlung

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein Geschäft, welches wohl die meisten Menschen nur einmal im Leben tätigen. Der Preis der Immobilie ist dabei Verhandlungssache. Käufer und Verkäufer werden versuchen, diesen zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Um keinen der beiden Verhandlungspartner zu übervorteilen, kann eine Immobilienbewertung auch Verkehrswertgutachten als Verhandlungsgrundlage dienen. Dieser Begriff ist gesetzlich definiert:

"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." (§ 194 BauGB)

Wie die Definition schon andeutet, können Verkehrswertgutachten über bebaute und unbebaute Grundstücke, aber auch über Rechte an Grundstücken, wie Erbbau- oder Nutzungsrechte, Dienstbarkeiten, Überbauten oder Notwege erstellt werden. Verkehrswertgutachten dienen dem privaten Geschäftsverkehr, sie werden aber auch in öffentlich-rechtlichen Verfahren, wie z.B.: dem Planfeststellungsverfahren, benötigt. Die Wertermittlung von Grundstücken erfolgt immer unter Berücksichtigung besonderer wertbeeinflussender Umstände des Bewertungsobjektes wie z.B. Baumängel, Bauschäden, Abweichungen von der ortsüblichen Miete, sonstige Rechte und Belastungen.

Der Verkehrswert ist auch wichtige Grundlage bei Vermögensauseinandersetzungen wie Erbauseinandersetzungen und Haushaltsaufteilung. Es beinhaltet die Anfangs- und Endwertermittlungen. Feststellung von Zugewinn- und Ausgleichsansprüchen sowie von Pflichtteilsansprüchen.

Kurzgutachten:

Nicht immer ist ein umfangreiches Verkehrswertgutachten von Nöten. Im Falle von Kauf- oder Verkauf einer Immobilie oder bei familiären Angelegenheiten wie beispielsweise Nachlassregelungen oder zur Vermögensübersicht reicht oft bereits ein Kurzgutachten aus. Im Gegensatz zu einem Verkehrswertgutachten sind bei einem Kurzgutachten die Objektbeschreibung, die Erläuterung der Wertansätze sowie die enthaltenden Anhänge (Fotos, Karten) in verkürzter Form dargestellt. Auskünfte aus öffentlichen Registern (z.B. Altlastenkataster, Baulastenauskunft, Denkmalschutz) sind nicht Bestandteil des Kurzgutachtens.

Bewertung von Gewerbeimmobilien zu Bilanzierungszwecken

Ich biete Unterstützung bei Bewertungsfragen im Zusammenhang mit dem Bewertungsgesetz. (Teilwert, Gemeiner Wert, Entnahmewert) Entnahme aus Betriebsvermögen - Betriebsaufgabe und Betriebsnachfolge. Grundstücksbezogene Steuern, steuerliche Wertermittlung, Bedarfswert §§ 146 und 147, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Grunderwerbsteuer Öffnungsklausel (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Verkehrswertgutachten nach WertV) Feststellung von Grundbesitzwerten (§§ 138, 139 BewG), dingliche Rechte am Grundstück (§ 25 ErbStG).

Bewertung von Reallasten

Zum Beispiel Dienstbarkeiten, Wohnungsrechte u. Nießbrauch.

Bewertung von Rechten und Belastungen sowie Belastungen privatrechtlicher Art

Zum Beispiel Anbau- u. Überbaurechte, Notwegerecht, Grunddienstbarkeiten.

Mietwertgutachten

Ermittlung von Mieten und Pachten bei Mieterhöhungsbegehren.